Liebe Konzertbesucher,

+++ aktuelle Fragen und Antworten bei Konzertverschiebungen aufgrund der CoronaSchutzverordnung finden Sie
hier


Wegen der besonderen Auflagen bei unseren Konzerten bitten wir unsere Besucher um Beachtung der folgenden Hinweise:
 
Dürfen wir Getränke, Flaschen oder Essen mit auf das Gelände nehmen?
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Dürfen wir Rucksäcke oder große Taschen mitbringen?
Leider nein. Sie dürfen nur eine kleine Tasche (max. DIN A 4) für Medikamente, Geldbörse, Schlüssel, Ausweispapiere etc. mitbringen.

Dürfen wir Tiere mit zum Konzert nehmen?
Tiere dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.

Dürfen wir Regenschirme mitbringen?
REGENSCHIRME sind wegen der hohen Verletzungsgefahr bei Open Air Veranstaltungen nicht zugelassen. Auch Taschenschirme (Knirpse) sind nicht zulässig.

Ich benutze eine Gehhilfe bzw sitze im Rollstuhl. Darf ich damit auf das Gelände?
Sie benötIgen dazu eine Eintrittskarte für Menschen mit Behinderung. Diese können Sie nur im Vorverkauf über unseren Onlineshop www.vp-konzerte.de erwerben.  Das Kontingent ist begrenzt.

Dürfen wir Campingstühle, Klapphocker oder anderes Mobilar mitbringen?
Das Mitführen von scharfkantigen Gegenständen, Glasbehältern, Dosen, Sprühflaschen jeglicher Art sowie Waffen und das Mitbringen von Mobiliar (Klappstühle, Tischen, Bänken etc). ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet.

Dürfen wir Pyrotechnik oder ähnliche Effekte mitbringen?
Das Entfachen von Feuer, das Abbrennen oder Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Besteigen oder Übersteigen von Zäunen, Mauern, Absperrungen o.ä. ist strengstens untersagt.

Dürfen wir eine Kamera, Videokamera oder Tonaufszeichnungsgeräte mitbringen ?
Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind bei allen Konzerten verboten. Videokameras, professionelle Bildkameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen deshalb nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden. Erlaubt sind aber Smartphones.

Kann ich nach dem Betreten der Veranstaltungsfläche noch einmal das Gelände verlassen und später wiederkommen?
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt der auf der Karte aufgedruckten Veranstaltung. Die Karten werden beim Betreten entwertet und verlieren bei Verlassen der Veranstaltungsfläche ihre Gültigkeit.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei unseren Konzerten
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Konzerten  erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden wird keine Haftung übernommen.